16. Nov 2023 im Format Pressemitteilung Nr. 132/2023 des BMEL
Özdemir kritisiert mögliche Zulassung für weitere zehn Jahre durch EU-Kommission
Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat um weitere 10 Jahre hat im Berufungsausschuss keine qualifizierte Mehrheit gefunden. Die Mitgliedstaaten, die gegen den Kommissionsplan gestimmt oder sich enthalten haben, repräsentieren fast 60 Prozent der EU-Bevölkerung. Die Entscheidung liegt jetzt bei der EU-Kommission. Diese hat nach der Abstimmung bereits angekündigt, Glyphosat für weitere zehn Jahre zuzulassen.
Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: „Man reibt sich schon die Augen, dass die EU-Kommission ihren Plan für eine zehnjährige Verlängerung von Glyphosat weiter durchziehen will – obwohl eine klare Mehrheit der EU-Bevölkerung dagegensteht. Die Kommission täte gut daran, den Bürgerwillen zumindest in ihre Entscheidung einzubeziehen. Zu gewichtig sind die Bedenken der Mitgliedsstaaten, was eine Wiedergenehmigung angeht: Die Kommission kann eben nicht ausschließen, dass Glyphosat der Artenvielfalt schadet. Wir haben in Brüssel wiederholt klargemacht, wie entscheidend es ist, das Artensterben in Europa ernst zu nehmen. Deutschland hat der erneuten Genehmigung von Glyphosat deshalb nicht zugestimmt. Zur Wahrheit gehört: Ich hätte gerne gemäß unserer Koalitionsvereinbarung mit einem klaren „Nein“ gestimmt. Auch wenn es wie eine Ablehnung gewertet wird: Mein Ministerium musste sich letztlich in Brüssel enthalten, weil es im Bundeskabinett keine gemeinsame Position gab. Mein Ministerium wird nun sehr genau prüfen, was aus der Entscheidung der Kommission folgt und welche nationalen Handlungsmöglichkeiten wir haben, um den Koalitionsvertrag so weit wie möglich umzusetzen.“
Damit auch in 10, 20 oder 50 Jahren stabile Ernten möglich sind, muss die Artenvielfalt als Grundlage der Landwirtschaft erhalten bleiben. Um die Betriebe dabei zu unterstützen, ihre Pflanzen nachhaltig gesund zu halten, entwickelt das BMEL unter anderem ein Pestizidreduktionsprogramm, verbessert die Möglichkeiten, in den Ökolandbau einzusteigen und stärkt Alternativen zu chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln.
Hintergrund:
Im Berufungsausschuss der EU-Kommission, in dem Vertreterinnen und Vertretern aller EU-Länder zusammenkommen, kam keine qualifizierte Mehrheit für den Vorschlag der EU-Kommission zustande. Jetzt wird ein Kollegium der EU-Kommissare über die Wiedergenehmigung final beschließen.
Glyphosat ist das am häufigsten eingesetzte Totalherbizid– es tötet ergrünte Pflanzen ab. Insekten, Vögeln und anderen Tieren wird so die Nahrungsgrundlage entzogen.
In ihrer Bewertung von Glyphosat weist die EFSA darauf hin, dass keine eindeutigen Schlussfolgerungen dazu möglich seien, welche Risiken dieser Wirkstoff für die indirekten Auswirkungen über Nahrungsnetze auf die Artenvielfalt birgt. Auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten fehlt es zudem an einer harmonisierten Bewertungsmethode sowie spezifischer Vorgaben zum Schutz der Artenvielfalt im Rahmen der Zulassung.
Das BMEL hat sich daher stets gegen eine Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung ausgesprochen und diese kritische Haltung frühzeitig gegenüber der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten deutlich gemacht. Denn entscheidend für die Artenvielfalt ist es, dass sie in ganz Europa gleichermaßen geschützt wird.
Dass ein Wirtschaften mit weniger beziehungsweise ohne Glyphosat möglich ist, zeigen nicht nur Öko-Betriebe, sondern auch viele konventionelle Betriebe zum Beispiel mit vielfältigen Fruchtfolgen und einem guten Bodenmanagement, also den klassischen Maßnahmen des Integrierten Pflanzenschutzes.