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Fragen zur gemeinwohlorientierten Bewirtschaftung öffentlicher Flächen

Die gemeinwohlorientierte Nutzung von Flächen ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft und damit eines umgestalteten Ernährungssystems. Der Zugang zu Land ist darüber hinaus eine Gerechtigkeitsfrage.

Veränderungen lassen sich für diese Fragestellungen sicher nicht allein durch lokales Handeln erreichen – aber es gibt kommunale Spielräume, die genutzt werden sollen.

Als Eigentümerin von Grund und Boden kann die Stadt Marburg direkt auf die nachhaltige Bewirtschaftung des öffentliches Landeigentums Einfluss nehmen.

Sie nimmt die mit dem Eigentum einhergehende Verantwortung wahr.

Sie kann damit die Weichen für eine sozial-ökologische Agrarwende stellen: Ressourcen schonen, Tiere artgerecht halten, sich an geschlossenen Kreisläufen orientieren, gesunde Lebensmittel produzieren und gleichzeitig für ein faires Einkommen für die Landwirt:innen sorgen.

Wichtige Voraussetzung für die Erreichung dieses politischen Zieles ist ein faires und transparentes Verfahren der Vergabe von Land, das an soziale und ökologische Verpachtungskriterien geknüpft ist und auch kleinen Erzeuger:innen, jungen Landwirt:innen und SoLaWis eine Chance bietet.

Das gilt für die Neuvergabe wie für die Verlängerung von Pachtverträgen.

Flächen sollen nicht nach dem Höchstgebot vergeben werden, der Pachtzins soll sich an tatsächlichen Wertschöpfungsmöglichkeiten orientieren.

Die gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung öffentlicher Flächen soll durch entsprechende administrative Rahmensetzungen unterstützt werden.

Vor diesem Hintergrund stellt der Ernährungsrat Marburg und Umgebung folgende Fragen:

  • Wieviel Landeigentum hat die Stadt Marburg? (unterteilt nach Acker, Wald, Grünland, [m²], [ha])
  • Wo liegen diese Flächen? (Karte)
  • Nach welchem Verfahren erfolgt die Vergabe der Flächen?
  • Welche Kriterien finden bei der Vergabe Anwendung?
  • Zu welchen Bedingungen wird verpachtet (Dauer, Preis)?
  • Welche Vorgaben (Gebote, Verbote) werden für die Bewirtschaftung der Flächen gemacht? Wird die Einhaltung regelmäßig überprüft?
  • Wie hoch ist der Anteil ökologisch wirtschaftender Betriebe?
  • An welche Betriebe wird bisher verpachtet?

Antworten auf die Große Anfrage der Klimaliste