Pressemitteilung der Vereinigung Ökologischer Landbau in Hessen e. V. zum internationalen Tag der Artenvielfalt am 22. Mai.2025
Zur Sicherung der Artenvielfalt: Ökolandbau fördern und Gentechnik strikt
regulieren!
Kassel, 21.05.2025
Seit dem Jahr 2001 wird der 22. Mai als Internationaler Tag der biologischen Vielfalt gefeiert. Er
erinnert an den 22. Mai 1992, an dem das internationale Übereinkommen zum Schutz der
biologischen Vielfalt von 168 Staaten – darunter Deutschland – angenommen wurde. Zentrale Ziele
des Übereinkommens sind der Schutz der biologischen Vielfalt sowie der Erhalt der genetischen
Vielfalt.
VÖL Hessen fordert: Zur Sicherung der Artenvielfalt Gentechnik strikt regulieren!
Zur Bewahrung der biologischen Vielfalt fordert die VÖL Hessen, Gentechnik auch weiterhin zu
regulieren. „Wenn Pflanzen aus neuer Gentechnik praktisch uneingeschränkt auf die Felder
gelangen, wird es mit großer Wahrscheinlichkeit zu Auskreuzungen mit verwandten Kultur- und
Wildarten kommen. Dass dies unerwünschte ökologische Auswirkungen auf Populationen und
Ökosysteme haben könnte, ist unbestritten“, so die Gesellschaft für Ökologie (GfÖ).
Die Hessische Landesregierung setzt sich aktuell hingegen für den Verzicht auf eine Risikoprüfung,
die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht und die Freigabe genetisch veränderter Pflanzen auch
im Ökolandbau ein.
„Damit setzt sich der hessische Landwirtschaftsminister Ingmar Jung faktisch für die Abschaffung
der Wahlfreiheit ein“, so Marcus Nürnberger, Vorstand der VÖL Hessen. „Ohne praktikable
Koexistenzregeln werden Landwirtinnen und Landwirte nicht die Möglichkeit haben, sicher
gentechnikfreie Lebensmittel zu produzieren. Verbraucherinnen und Verbraucher werden zudem
ihrer Wahlmöglichkeit beraubt, obwohl gentechnikfreien Produkten besonderes Vertrauen
entgegengebracht wird. Allein im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 17,1 Milliarden Euro für
Lebensmittel mit dem Label ‚Ohne Gentechnik‘ ausgegeben.“
Die VÖL Hessen fordert daher die strikte Regulierung – auch der neuen Gentechniken – unter dem
bestehenden EU-Gentechnikrecht. Nur so können alle Betriebe, ob ökologisch oder konventionell,
ihr Recht auf gentechnikfreie Erzeugung behalten und alle Verbraucherinnen und Verbraucher
weiterhin frei wählen, was bei ihnen auf den Tisch kommt.
Bei Fragen zu dieser Pressemeldung kontaktieren Sie:
Peter Kirch
Referent für Agrarpolitik
Vereinigung Ökologischer Landbau in Hessen e.V.
peter.kirch@voel-hessen.de